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Nachweis ¨¹ber einen Schul- oder Studienabschluss

Abiturzeugnis (in Deutschland erworben), wenn 

  • der Abschluss nicht mehr als 5 Jahre zur¨¹ckliegt,
  • mindestens B2 im Zeugnis ausgewiesen ist,
  • bzw. Englisch als 1. oder 2. Fremdsprache mindestens bis zur Jahrgangsstufe 12 gef¨¹hrt wurde und mindestens 5 Punkte erreicht wurden.

Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule oder Berufsoberschule, wenn 

  • der Abschluss nicht mehr als 5 Jahre zur¨¹ckliegt,
  • mindestens die Note ?ausreichend¡° im Fach Englisch erreicht wurde.

Schulabschluss in englischsprachigem Land (Australien, Kanada, Irland, Neuseeland, UK, USA); Abschlusszeugnis als Nachweis.

Bachelor- oder Masterabschluss in englischer Sprache; Formloser Nachweis der Hochschule, dass in Englisch unterrichtet wurde.

Bachelorarbeit wurde in Englisch verfasst; Formlose Best?tigung des Betreuers der Arbeit; Studierende der Uni Regensburg ben?tigen keine Best?tigung des Betreuers.

Nachweis ¨¹ber einen Englischtest (nicht ?lter als 2 Jahre)

  • Versant English Placement Test (VEPT). Der Test wird von der Universit?t Regensburg angeboten, und kostet f¨¹r an der Universit?t Regensburg immatrikulierte Studierende 20,- € und f¨¹r nicht immatrikulierte 30,- € (Stand SS 22)
  • Cambridge ESOL (English for speakers of other languages), FCE (First Certificate in English) Grade A; Infos zum Test unter www.cambridgeenglish.org
  • TOEFL (Test of English as a Foreign Language) mit mindestens 79 Punkten; Info zum Test unter www.ets.org/toefl  (TOEFL Code-Nummer der UR = 0401)
  • IELTS (International English Language Testing System) mit mindestens Niveaustufe 6,5; Info zum Test unter www.ielts.org.
  • DAAD Sprachnachweis ausgestellt von einem Sprachenzentrum an einer Hochschule; B2 in allen drei Sprachfertigkeiten n?tig.

Fehlender Englischnachweis

Kann zum Zeitpunkt der Bewerbung der Englischnachweis nicht vorgelegt werden, erfolgt die Immatrikulation vorl?ufig unter der aufl?senden Bedingung, dass dieser bis sp?testens zum Ende des ersten Semesters vorgelegt wird. Modulpr¨¹fungen k?nnen in diesem Fall erst nach endg¨¹ltiger Einschreibung absolviert werden. Der Englischnachweis muss vor Ablauf des ersten Semesters bei Elisabeth Brunner (Studiengangskoordination) vorgelegt werden. Wird der Nachweise nicht vorgelegt erfolgt eine Exmatrikulation. Bei Bedarf ist ein erneuter Antrag auf Zulassung zu stellen, und der Nachweis zum erneuten Bewerbungszeitpunkt vorzulegen.

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