Der Schwerpunktbereich 6 befasst sich mit den Grundlagen des Strafrechts in einem die Gesamte Strafrechtswissenschaft umspannenden Sinne. Neben Fragestellungen zur allgemeinen Straftatlehre und der rechtsphilosophischen Grundlagen unseres geltenden materiellen Strafrechts werden auch wesentlichen Prozessmaximen des Strafverfahrensrechts n?her beleuchtet. Umfangreich werden zudem Ursachen und Erkl?rungsans?tze für kriminelles Verhalten thematisiert. Die vermittelten Inhalte verdeutlichen wesentliche Grundprinzipien und Wirkmechanismen des geltenden Strafrechts, deren Kenntnis auch mit Blick auf das Staatsexamen und den Umgang mit strafrechtlichen bzw. strafprozessualen Problemen von gro?er Bedeutung sein kann. Mithilfe des kriminologischen Hintergrundwissens lassen sich kriminalpolitische Debatten oder besondere Kriminalit?tsph?nomene leichter einordnen. Auch ist das kriminologische Hintergrundwissen für eine sp?tere berufliche Bet?tigung im Bereich des Strafrechts von nicht zu untersch?tzendem Wert.
Die Kriminologie ist eine empirische Sozialwissenschaft, das hei?t, sie besch?ftigt sich – anders als die Rechtswissenschaft – nicht mit der Interpretation von Gesetzen und deren Anwendung auf die Wirklichkeit, sondern mit der Beschreibung und Erkl?rung eines Ausschnitts der Wirklichkeit selbst. Ihre Methoden sind dabei vor allem diejenigen der empirischen Sozialforschung: Befragung, Beobachtung, Experiment. Hinzu kommt die Interpretation von beh?rdlichen Statistiken. Die Kriminologie integriert dabei die unterschiedlichen wissenschaftlichen Auseinandersetzungen mit Verhaltensweisen, die gesellschaftlich als kriminell definiert sind, sowie deren Kontrolle durch Polizei und Strafjustiz.
Kriminologie besch?ftigt sich dazu etwa mit Fragen der Messung von Kriminalit?t, fragt nach den Ursachen von Kriminalit?t, nach der sozialen Bedeutung der Strafverfolgung und den tats?chlichen pr?ventiven und repressiven Wirkungen von Kriminalsanktionen. Es werden auch Zusammenh?nge der Opferwerdung untersucht sowie allgemeinere kriminalit?tsbezogene Ph?nomene wie die Kriminalit?tsfurcht oder der Einfluss von Gewalt in den Medien. Die aktuellen Diskussionen in der allgemeinen ?ffentlichkeit und Strafrechtspolitik spiegeln sich in der Forschung wider.
Viele der Gegenst?nde kriminologischer Untersuchungen sind hochaktuell und rechtspolitisch von herausragendem Interesse.
In den Vorlesungen werden zun?chst Grundlagen vermittelt, ein Schwerpunkt sind die so genannten Kriminalit?tstheorien und die historische Entwicklung derselben. Wer sich bislang im Studium nur mit der normorientierten Rechtswissenschaft befasst hat, für den wird hier erstmals ein Kontakt zu den empirischen Sozialwissenschaften hergestellt. Es kommen die Methoden und Erkenntnisse der Soziologie, Psychologie, Rechtswissenschaft, Psychiatrie und P?dagogik zur Anwendung.
Die Vorlesung widmet sich den Grundlagen des Strafrechts, wobei der Schwerpunkt auf den Unrechtslehren und den Straftheorien liegt:
Im Rahmen der Vorlesung wird der Frage nach der Notwendigkeit und Ausgestaltung eines materiellen Verbrechensbegriffs (Rechtsgutslehre, Welzels Lehre vom "Aktunwert", Günther Jakobs Theorie der "Normdesavouierung" und die Lehre vom Kriminalunrecht als Freiheitsverletzung) nachgegangen und er?rtert, inwiefern die Unrechtslehren zu einer in sich schlüssigen Straftheorie führen.
Die gemeinsame Arbeit wird anhand von Textlektüre und m?glichst im Wege der Diskussion mit den Teilnehmenden erfolgen. Die Vorlesung soll für eine vertiefte, auch kritische Auseinandersetzung den Rahmen bilden. Eine Vorlesungsgliederung sowie Literaturhinweise werden zu Beginn der Veranstaltung ausgegeben. Vorlesungsbegleitend werden Materialen über GRIPS zur Verfügung gestellt.
Die Vorlesung widmet sich Fragen des Allgemeinen Teils, für deren Er?rterung in der Pflichtvorlesung keine oder nicht hinreichend Zeit ist. Was sind Ratio und Reichweite des Gesetzlichkeitsprinzips? Darf der Staat Terroristen foltern, um Menschen zu retten? Warum ist die Strafbarkeit der Teilnahme im deutschen Recht nur ?limitiert“ akzessorisch zur Strafbarkeit der Haupttat? Warum ist ein Mordversuch mit Kamillentee strafbar, mit einer Voodoo-Puppe aber nicht? Und was ist der Grund und wo liegen die Grenzen freiheitsentziehender Ma?regeln, etwa der Sicherungsverwahrung? — Die Vorlesung soll die Er?rterung solcher Einzelfragen in rechtsphilosophische und rechtstheoretische ?berlegungen einbetten.
百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Vorlesung widmet sich dem begrifflichen Modell von der Straftat und den Grundbegriffen der Strafrechtsdogmatik. Das begriffliche Modell von der Straftat versucht, Straftaten in der Art abzubilden, wie Lehrmodelle von Atomen die Wirklichkeit abbilden: nicht als Foto, sondern als abstrakt-vereinfachendes und dadurch erkl?rendes Modell. Das beginnt mit der Unterscheidung von materiellem Recht und Strafverfahrensrecht und berührt Fragen wie die nach der Struktur des tatbestandlichen Geschehens (etwa: Handlung – Kausalverlauf – Erfolg) und die nach den Bewertungsebenen für dieses Geschehen, herk?mmlich Tatbestandsm??igkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld. Grundbegriffe der Strafrechtsdogmatik sind neben den eben genannten zentralen Gr??en auch Urs?chlichkeit und Zurechnung, Vorsatz und Fahrl?ssigkeit sowie die zahlreichen Kategorien, in die man die Delikte einteilt (Gef?hrdungs- und Verletzungsdelikte, Handlungs- und Unterlassungsdelikte, Allgemein- und Sonderdelikte, T?tigkeits- und Erfolgsdelikte – und andere mehr).
Fragen der Allgemeinen Verbrechenslehre sind au?erdem – und nicht abschlie?end – die Fragen nach einem formellen und einem materiellen Verbrechensbegriff, nach einer Bestrafbarkeit juristischer Personen, nach der Akzessoriet?t des Strafrechts, nach einer ?funktionalen“, das hei?t am Strafzweck ausgerichteten Verbrechenslehre, nach dem Einheitst?termodell bei der Beteiligung und nach dem Verh?ltnis von Kriminalstrafen und anderen Sanktionen der Tat. Bei alldem geht es nicht um Einzelfragen des deutschen Rechts wie zum Beispiel die, ob auch Geschwister untereinander Obhutsgaranten seien im Sinne des § 13 StGB oder wann das deutsche Strafrecht gem?? § 3 StGB auf Straftaten angewendet werden k?nne, die jemand über das Internet begeht. Sondern die Vorlesung will allgemeine Fragen der Strafrechtsdogmatik er?rtern, ohne sich auf die Vorschriften des deutschen positiven Rechts zu beschr?nken. Sie will den Stoff ordnen, den diese Vorschriften Regeln, und so auch den Blick auf sie sch?rfen. Sie will der Strafrechtsdogmatik einen vollst?ndigen Satz begrifflicher Bausteine liefern, mit denen man auch so etwas errichten k?nnte wie den Allgemeinen Teil eines internationalen Modellstrafgesetzbuches.
In dieser Veranstaltung werden die Prozessmaximen des deutschen Strafprozessrechts eingehend besprochen und deren Inhalte sowohl aus theoretisch-dogmatischer als auch aus praktischer Warte betrachtet. Die Verfahrensgrunds?tze z?hlen zum Pflichtstoff der Ersten juristischen Staatsprüfung, so dass deren Kenntnis unmittelbare Examensrelevanz aufweist. Durch den Praktikerblick werden die prozessualen Grundlagen zudem für die Studierenden anschaulich und greifbar vermittelt.
Die Veranstaltung wird im Sommersemester von Prof. Müller zusammen mit Dr. Lange (Chef?rztin Abtlg. For. Psychiatrie im Bezirksklinikum) im H?rsaal des Bezirksklinikums durchgeführt.
Drei der zehn Veranstaltungstermine betreffen eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen der Forensischen Psychiatrie (insbesondere §§ 20 f. und 63 ff. StGB), in den übrigen sieben Terminen werden Fallstudien unter Vorstellung jeweils eines Patienten aus der Forensischen Psychiatrie unter Mitwirkung der Studierenden vorgenommen.
Wegen des besonderen Inhalts kann die Teilnehmerzahl für die Patiententermine begrenzt werden.